Zulassung zum Amateurfunkdienst

Schriftverkehr mit der Bundesnetzagentur

Wer die Amateurfunkprüfung machen möchte, der muss eine Prüfung bei der Bundesnetzagentur ablegen. Doch wer glaubt, es würde reichen einfach für die Prüfung zu lernen, der kennt die deutschen Behörden schlecht. Bis man schließlich seine Zulassung in Händen hält, ist einiges an Schriftverkehr mit der Bundesnetzagentur zu erledigen. Wir zeigen euch heute einmal den gesamten Briefwechsel angefangen vom „Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung“ bis hin zur „Zulassung zum Amateurfunkdienst“.

Vorbereitung

Als erstes gilt es zu klären, wann und wo die Bundesnetzagentur Prüfungen durchführt. Dies erfahrt ihr entweder von der Bundesnetzagentur in Dortmund, die für alle zentralen Fragen im Bereich Amateurfunk zuständig ist, oder aber von der Prüfungsstelle selbst. In Deutschland gibt es 13 Außenstellen der BNA an denen Amateurfunkprüfungen durchgeführt werden. Dies sind:

  • Berlin
  • Bremen
  • Dresden
  • Erfurt
  • Eschborn
  • Hamburg
  • Hannover
  • Köln
  • Mülheim
  • München
  • Nürnberg
  • Reutlingen
  • Saarbrücken

Stellt also zunächst einmal fest, welche Außenstelle in eurer Nähe Prüfungen durchführt. Mit der entsprechenden Außenstelle sprecht ihr dann die Termine für die nächste Amateurfunkprüfung ab. Bitte beachtet, dass ihr mindestens 6 Wochen zum Lernen einplanen solltet.

Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung

Wenn ihr einen Prüfungstermin habt, dann müsst ihr nun einen Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung stellen. Das entsprechende Formular findet ihr auf den Webseiten der Bundesnetzagentur als PDF zum Download.

Füllt das Formular zunächst komplett und sauber aus. Solltet ihr noch nicht volljährig sein, so müssen eure Erziehungsberechtigten ebenfalls in den Antrag eingetragen werden. Diese müssen in diesem Falle dann auch beide unterschreiben. Als nächstes kopiert ihr euren Personalausweis oder euren Reisepass und legt die Kopie ebenfalls dem Schreiben bei.

Zu guter Letzt wird der Antrag dann per Post verschickt. Dabei solltet ihr darauf achten, an die richtige Außenstelle der Bundesnetzagentur zu schreiben. Die Anträge werden grundsätzlich nur in Dresden, Mülheim oder München bearbeitet. Welche Prüfungsstelle wo bearbeitet wird, erfahrt ihr hier:

  • Berlin, Dresden, Erfurt: BNA Dresden, Semperstr. 7, 01069 Dresden, Tel: 0351/4736-0
  • Bremen, Eschborn, Hamburg, Hannover, Köln, Mülheim, Nürnberg, Reutlingen, Saarbrücken: BNA Dortmund, Alter Hellweg 56, 44379 Dortmund, Tel: 0231/9955-260
  • München: BNA München, Betzenweg 32, 81247 München, Tel: 089/38606–0

Wenn ihr das Schreiben auf den Weg gebracht habt, bekommt ihr meist innerhalb von einer Woche eine Antwort mit einem Gebührenbescheid über 80 Euro. Diesen Bescheid müsst ihr dann zunächst bezahlen, sonst erhaltet ihr keine Zulassung zur Prüfung. Eine Woche vor der Prüfung kommt dann ein weiteres Schreiben von der BNA, in dem ihr über Datum, Uhrzeit und Ort der Prüfung informiert werdet.

Amateurfunkzeugnis

Nun gilt es zunächst einmal die Prüfung zu bestehen. Nach Abschluss der Prüfung erhaltet ihr dann euer Prüfungsergebnis und eine Rechtsbelehrung in einem kurzen Schreiben. Wenn ihr bestanden habt, dann bekommt ihr meist schon direkt vor Ort euer Amateurfunkzeugnis. Dieses Zeugnis ist eine amtliche Bestätigung der bestandenen Prüfung und erlaubt es euch noch nicht auf Sendung zum gehen. Mit dem Zeugnis könnt ihr aber nun den nächsten Schritt tun und eure Zulassung beantragen.

Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst

Mit dem Amateurfunkzeugnis kann man nun bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst stellen. Den entsprechenden Antrag findet man ebenfalls auf den Webseiten der Bundesnetzagentur als PDF zum Download. Den Antrag kann man schon vor der Prüfung herunterladen, ausfüllen und dann zur Prüfung mitnehmen.

Beim Ausfüllen tragt ihr zunächst wieder eure persönlichen Daten ein. Dann entscheidet ihr, ob ihr mit Anschrift in der Rufzeichenliste der BNA gelistet werden wollt. Falls nicht, so muss im Formular ein Kreuz an entsprechender Stelle gemacht werden. Des Weiteren könnt ihr im Formular mehrere Wunschrufzeichen angeben. Prüft dazu kurz vor der Amateurfunkprüfung, welche Wunschrufzeichen noch frei sind. Nutzt dazu die Online Abfrage der Amateurfunk Rufzeichen der Bundesnetzagentur. Sucht euch mindestens 3 Rufzeichen heraus, die noch frei zu sein scheinen, denn einige Rufzeichen sind zwar wieder zurückgegeben worden, können aber aufgrund einer einjährigen Sperrfrist nicht neu vergeben werden!

Wenn die Prüfungsstelle der BNA auch die für euch örtlich zuständige Außenstelle ist, dann wird der Antrag direkt nach der Prüfung dort bearbeitet. Zur Bearbeitung ist in jedem Fall ein Personalausweis oder ein Reisepass bzw. die Kopie des Lichtbildausweises notwendig. Nehmt diesen also auf jeden Fall mit zur Prüfung. Im Idealfall wird der Antrag sofort nach bestandener Prüfung bearbeitet und ihr könnt eure Zulassung direkt mitnehmen. Sollte die Prüfungsstelle nicht für euch zuständig sein, so wird man alles intern weiterleiten und ihr erhaltet innerhalb von 2 Wochen Bescheid.

Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst

Wenn ihr alle Anträge richtig ausgefüllt und die Prüfung bestanden habt, dann erhaltet ihr entweder noch am Prüfungstag vor Ort oder per Post innerhalb von 2 Wochen eure Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. Sobald ihr diese in Händen haltet, könnt ihr im Rahmen eurer Lizenz auf die Bänder und losfunken.

Als (vorläufig) letztes Schreiben erhaltet ihr dann noch einen Gebührenbescheid per Post zugeschickt. Dieser beläuft sich über 70 Euro und ist die Gebühr für die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst. Geld muss daher keins mitgenommen werden zur Amateurfunkprüfung.